Der Titel zum Doktor der Medizin wurde in Deutschland ( Universität Münster ) verliehen.
Facharztanerkennung zum Facharzt für Chirurgie durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Die Bestellung zum Durchgangsarzt mit der Ermächtigung zur Behandlung von Arbeits- und Schulunfällen erfolgte durch den Landesverband der Berufsgenossenschaften.

Zuständige Ärztekammer als Aufsichtsbehörde:
Ärztekammer Westfalen-Lippe ( www.aekwl.de )
Zuständige Kassenärztliche Vereinigung:
KV Westfalen-Lippe ( www.kvwl.de )